Spielordnung
Punkt 1
Die offizielle Spielordnung kann kein Allheilmittel sein für die auftretenden
Differenzen während des Spielbetriebes. Sie soll nur die Rechte und Pflichten
der Mitglieder auf unserer Anlage aufzeigen. Voraussetzung für einen
reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes ist in jedem Fall Vernunft und
Kameradschaftlichkeit.
Punkt 2
Im Spielbetrieb des SVO/TENNIS sind alle aktiven Mitglieder mit gleichen
Rechten ausgestattet. Ausnahmen, etwa zu Gunsten von Turnierspielern
oder bestimmten Gruppen, werden in Abänderung der Spielordnung im
Einzelfall am "Schwarzen Brett" bekannt gegeben.
Punkt 3
Jedes Mitglied kann vor Spielbeginn an der vorhandenen Tafel mit seinem
Spielpartner einen Platz durch Einhängen seiner Mitgliederkarte reservieren.
Die Spielzeit beträgt 1 Stunde (60 Minuten) für ein Einzel und 2 Stunden für ein Doppel
incl. Abziehen und Wässern des Platzes durch die Spieler.
Punkt 4
Bei starker Belegung der Plätze darf pro Tag nur einmal gespielt werden,
darunter fällt auch die Beteiligung an einem Doppel (außer Turnierspiele).
Punkt 5
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf der Anlage an der Olympiastraße
und auch an der Walhallastraße spielen.
Wenn die Plätze an der Walhallastraße wegen Punktspielen belegt sind,
können Erwachsene auf die Plätze an der
Olympiastraße ausweichen.
Punkt 6
Bei Turnieren sind alle Plätze bis zur Beendigung der Spiele für den allgemeinen
Spielbetrieb gesperrt. Plätze, die nicht gebraucht werden, sind frei zu geben.
Punkt 7
Um einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes zu ermöglichen, ist der
Platzwart angewiesen, seine notwendigen Instandsetzungsarbeiten nicht in den
Hauptspielzeiten durchzuführen. Andererseits ist der Platzwart berechtigt,
in ruhigeren Tageszeiten spielende Mitglieder bei Bedarf auf andere Plätze zu bitten.
Punkt 8
In dringenden Ausnahmefällen kann der Vorstand notwendige Änderungen
dieser Spielordnung durchfuhren.
Punkt 9
Beitragszahlungen: Ab einem in Rundschreiben bekannt gegebenen Datum
der laufenden Saison ist nicht mehr spielberechtigt, wer seinen Beitrag nicht bezahlt hat.
Punkt 10
Gastspieler dürfen nur mit einem ordentlichen Mitglied spielen; das Mitglied muss sich
vor Spielbeginn in die „Gastspieler-Liste“ eintragen. Der Gastspielbeitrag wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
Punkt 11
Die Tennisplätze dürfen nur mit ordentlicher Tenniskleidung (nicht mit freiem Oberkörper) und Tennisschuhen bespielt werden. Laufschuhe und Fußballschuhe sind verboten!
Punkt 12
Den Anweisungen den Platzwartes ist Folge zu leisten.